Download der gesamten Erläuterungen zum Abgaswegeprotokoll
Name und Anschrift Ihres Schornsteinfegermeisters
Anschrift des Eigentümers der Anlage
Ausfertigung des Protokolls für den Betreiber der Anlage oder für den Eigentümer
Zusätzliche Angaben,
z.B. Kundenummer
Anschrift des Anlagenbetreibers
Zusätzliche Angaben, nur bei Bedarf, z.B. in Mehrfamilienhäusern
Bei mehreren Feuerstätten erfolgen hier die jeweiligen Eintragungen zur entsprechende Feuerstätte
Kürzel für die Betriebsart der Feuerstätte,
Erläuterungen siehe Protokoll, linker Rand
Kürzel für die Bezeichnung des Aufstellraumes der Feuerstätte,
Erläuterungen siehe Protokoll, linker Rand
Jede Feuerstätte benötigt für die Verbrennung Luft.
Nur wenn der Feuerstätte ausreichend Luft zuströmt, werden auch
die Abgase sicher ins Freie geführt.
Zur Sicherstellung der Verbrennungsluftversorgung können verschiedene
Maßnahmen erforderlich sein.
Vorhandene Öffnungen in Fenstern und Türen, die der Heranführung
der Luft dienen, dürfen nicht verändert werden.
Angabe, ob das Abgasrohr zwischen der Feuerstätte und dem Schornstein in einem sicheren baulichen Zustand ist.
Angabe ob die sichere Funktion einer etwaigen Abgasklappe bzw. einer Verriegelung gegeben ist.
Auskunft über die Beurteilung der Sichtkontrolle des Feuerraum/Wärmetauschers der Feuerstätte, soweit diese Bauteile einsehbar sind.
Das Flammenbild am Brenner der Feuerstätte kann Auskunft über die Qualität der Verbrennung und etwaiger Schäden am Brenner oder Wärmetauscher geben.
Auskunft über die sichere Abführung der Abgase über das Abgasrohr
und den Schornstein ins Freie.
Kein Abgasaustritt an der Rückstromsicherung.
Auskunft über die sichere Abführung der Abgase über das Abgasrohr
und den Schornstein ins Freie.
Kein Abgasaustritt in Brennerhöhe
Auskunft über die sichere Abführung der Abgase über das Abgasrohr
und den Schornstein ins Freie.
Die Abgase ziehen einwandfrei ab.
Angabe des ermittelten Kohlenmonoxidgehaltes in den Abgasen.
Grenzert: CO-Gehalt < 1000ppm
Lassen Sie diesen Abschnitt durch die von Ihnen beauftragte Firma unterschreiben und senden dem Schornsteinfeger den Abschnitt zu.
Bestätigung, dass die festgestellten Mängel ordnungsgemäß beseitigt worden sind.
Die Überprüfung des Schornsteinfegers hat keine Beanstandung ergeben.
Die Anlage kann sicher betrieben werden.
Zusätzlicher Hinweis, dass bei nicht fristgerechter Beseitigung der
vorhandenen Mängel die zuständige Ordnungsbehörde informiert
wird.
Angaben und Hinweise zu Einzelheiten oder Besonderheiten.
Angabe, ob die Feuerstätte weiterhin betrieben werden darf oder nicht
Auflistung der festgestellten Mängel, unter Angabe des jeweiligen Buchstabens des Mangels mit Fristsetzung bis wann die Mängel abestellt sein müssen.
Auflistung etwaiger Mängel, unter Angabe des jeweiligen Buchstabens des Mangels.
Hinweis, dass der Grenzwert zwar noch nicht überschritten wird, aber
eine Wartung der Anlage dringend empfohlen wird.
Feuerstätten mit Gebläse, Grenzwert: CO < 300
ppm
Feuerstätten ohne Geläse, Grenzwert: CO < 500 ppm
Bei Überschreitung des Grenzwertes darf die Feuerstätte erst wieder
nach einer entsprechenden Instandsetzung betrieben werden.
Der Fachbetrieb muss dies auf dem unteren Abschnitt des Protokolls bestätigen.
Datum der Überprüfung der Anlage.
Bei Feuerstätten, die die Verbrennungsluft parallel zu den Abgasen zur
Feuerstätte fördern, wird zusätzlich geprüft, ob Abgase
in die Verbrennungsluft gelangt sind. Hierzu wird festgestellt, ob der Sauerstoffanteil
in der Verbrennungsluft gegenüber der Raumluft vermindert ist.
Grenzwerte:
Feuerstätten und Abgasleitungen mit erhöhten Dichtheitsanforderungen
O2 < 0,4%
Andere Feuerstätten O2 < 2,0%