| Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, ab der Hauptabsperreinrichtung (Beispiel: HAE siehe  Skizze) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung und damit die  allgemeine Verkehrssicherungspflicht für die Gasinstallation in den Händen des  Anschlussnehmers d.h. des Eigentümers. Die „Technische Regel für Gasinstallationen“  (TRGI 2008) gibt an, welche Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen aus  technischer Sicht als sinnvoll und erforderlich angesehen werden.  Vielfach  unbekannt Um Ihrer Verkehrssicherungspflicht  nachzukommen, sollen Sie als Gebäudeeigentümer eine regelmäßige jährliche visuelle  Kontrolle der Gasinstallation durchführen oder durch uns durchführen lassen. Was ist wenn? Spätestens im Schadensfall, muss vor Gericht  nachgewiesen werden, dass sachgerechte und regelmäßige Kontrollen bzw. Überprüfungen  der Gasinstallation stattgefunden haben. Unser Angebot Wir kontrollieren, gegen einen geringen  Kostenaufwand, z.B. bei einer Heizungsanalge im Gebäude, alle frei  verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen  am Hausanschluss und den Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf  vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung, wenn Gasleitungen  verkleidet sind oder wurden. Dokumentation Wir dokumentieren in einem Protokoll  die komplett durchgeführte Hausschau der Gasleitungen, der Gasgeräte und  Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und Handlungsempfehlung sowie  dem Zeitpunkt der Kontrolle. So z. B. können Sie sich als  Hauseigentümer gegen Schadensersatzansprüche Dritter entlasten.   |